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Urteil: Aussaat von Gentech-Saatgut ist illegal

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Heute Nachmittag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein wichtiges Urteil gesprochen: Saatgut, das mit für den Anbau nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) verunreinigt ist, darf auf unseren Feldern nicht wachsen. Die Behörden bleiben damit rechtlich verpflichtet, das Umpflügen von Feldern anzuordnen, wenn sich erst nach dem Aussäen herausstellt, dass das Saatgut verunreinigt war.

Wir freuen uns über das positive Urteil, da Saatgutfirmen damit in der Pflicht bleiben, für den Schaden zu haften, wenn sie gentechnisch verändertes Saatgut in Umlauf bringen. Ein negatives Urteil wäre ein Freibrief für Verunreinigungen gewesen – mit Folgen für die gesamte Lebensmittelkette.

2007 hatten Behörden in mehreren Bundesländern angeordnet, Pflanzen umzubrechen, weil das Raps-Saatgut mit gentechnisch veränderten Organismen verunreinigt war, die in der EU nicht zum Anbau zugelassen sind. Die Landwirte kamen der Anordnung zwar nach, klagten aber mit Erfolg vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Entscheidung, da der Samen nach Auffassung der Richter nicht bewusst ausgesät wurde. Nun kommt das Bundesverwaltungsgericht zu einem anderen Urteilsschluss: Sollten die Saatgutfirmen unsauber gearbeitet haben und Bauern deshalb unwissentlich verunreinigtes Saatgut kaufen, müssten die Firmen weiterhin dafür haften und den entstandenen Schaden ersetzen. Die Behörden sind bleiben verpflichtet, das Umflügen der Felder anzuordnen.

Gentechnikfreies Saatgut ist die Grundlage einer Landwirtschaft ohne Gentechnik. Es ist daher entscheidend, dass jede noch so kleine Verunreinigung verhindert wird. Zum Beispiel reicht eine Verunreinigung in Maissamen von 0,1%, schon wachsen pro Hektar 100 gentechnisch veränderte Pflanzen. Wird immer mehr Gentechnik dem Saatgut beigemischt, wäre dies der Anfang einer schleichenden Verunreinigung der gesamten Lebensmittelkette. Die gentechnikfreie Landwirtschaft hätte keine Chance mehr.

Im Frühjahr letzten Jahres stritten wir vor dem Bundesrat für eine Beibehaltung der Nulltoleranz für gentechnische Verunreinigungen im Saatgut – mit Erfolg: Ein Antrag mehrerer Bundesländer, der das geltende Reinheitsgebot verwässern wollte, fand keine Mehrheit. Das Leipziger Urteil bestätigt uns, wie wichtig der Schutz des Saatguts vor Verunreinigungen ist. Es stärkt den Einsatz vieler Bürger/innen, Bäuer/innen und Imker/innen für eine gentechnikfreie Landwirtschaft.


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